Hekatron Optischer Rauchschalter ORS 142 AT RetroFit
Austausch- und Ersatzrauchschalter
- Rauchschalter für den Austausch in bestehenden Anlagen, die nach Zulassungsbescheid (Z-6.5-xxxx) abgenommen wurden
- Hekatron Art.-Nr. 31-5000017-04-03
Neue Vorgaben für den Austausch von Rauch- und Thermoschaltern
Durch eine neue Prüfgrundlage des DIBt gibt es zukünftig eine Unterscheidung zwischen Meldern, welche auf Basis einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) und Meldern, welche auf Basis einer allgemeinen Bauartgenehmigung (abG) eingesetzt werden. Die Begründung für die Unterscheidung lautet, dass Brandmelder in allgemein bauaufsichtlichen Zulassungen mit Auslösevorrichtung zugelassen waren. In allgemeinen Bauartgenehmigungen sind die Brandmelder nur noch als Melder zugelassen, nicht mehr mit Auslösevorrichtung. Die Auslösevorrichtung wird von der Steuerung z.B. der Hekatron FSZ Basis übernommen.
Damit Feststellanlagen nach abZ weiterhin zulässig sind, müssen bei einem Meldertausch die RetroFit AT-Produkte eingesetzt werden. Hekatron stellt seit Januar 2020 die passenden und nach neuen Vorgaben zugelassenen Produkte zur Verfügung. Im Zuge dieser Neuerung wurde durch Hekatron der Austauschprozess vereinfacht: Ersetzte Rauchschalter müssen nicht mehr zurückgesendet, sondern können ganz einfach über die bekannten Stellen entsorgt werden.
Feststellanlagen gemäß abZ
Für Feststellanlagen, in denen Rauch- oder Thermoschalter von Hekatron verbaut sind und welche gemäß abZ (Z-6.5-xxxx) abgenommen wurden, müssen für den Austausch die folgenden RetroFit AT-Produkte verwendet werden.
Diese sind speziell dafür zugelassen.
- ORS 142 AT: Art.Nr. 31-5000017-04-xx
- TDS 247 AT: Art.Nr. 31-5100001-01-xx
- ORS 142W AT: Art.Nr. 31-5000033-04-xx
- ORS 142Ex AT: Art.Nr. 31-5000039-01-xx
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